Arbeitsrecht (Frankreich)

In Frankreich bezeichnet Arbeitsrecht (droit du travail) die Gesamtheit der Rechtsnormen, die auf die individuellen und kollektiven privatrechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und ihren bezahlten Angestellten anzuwenden sind.

Wichtigste Rechtsquelle des Arbeitsrechts ist der Code du travail von 1910, der zuletzt 2008 umfassend reformiert wurde. Daneben bestehen zahlreiche Sondergesetze und Tarifverträge. Für das Arbeitsrecht besteht in Frankreich eine eigene Arbeitsgerichtsbarkeit. Die Vertragsfreiheit ist in zahlreichen Punkten eingeschränkt. So sind beispielsweise die Vorschriften zum gesetzlichen Mindestlohn, dem SMIC, zwingendes Recht.

Ebenfalls zum Arbeitsrecht zählen im französischen wie im europäischen Gemeinschaftsrecht das Recht der sozialen Sicherheit (droit social), das nach deutschem Recht als Sozialrecht bezeichnet wird. Umstritten ist dagegen, ob auch das Recht der Sozialhilfe (aide social) zum Arbeitsrecht zu rechnen ist.[1]

  1. Gerhard Igl und Felix Welti: Sozialrecht. 8. Auflage. Werner Verlag, Neuwied 2007, ISBN 978-3-8041-4196-4, S. 402 (§ 88 Rn. 3).

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